- Die Beraterin hat eine pädagogisch, psychologisch fundierte Ausbildung und eine Ausbildung im psychosozialen und seelsorgerischen Bereich.
- Sie verfügt über Arbeitserfahrung im Bereich mit Erwachsenen wie mit Babys, Kleinkindern und Schulkindern (mit und ohne Einschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten).
- Um die Qualität der einzelnen Angebote zu sichern, sind die regelmässige Teilnahme sowohl an Fort- und Weiterbildungen, als auch an Intervision und Supervision ein fester Bestandteil der Arbeit.
- Sie untersteht der Schweigepflicht und darf Informationen an Drittpersonen nur im Einverständnis der Eltern weiterleiten.